CNM
  • Services
    • Seminare
    • Referate
    • Beratungen
    • Praxisbuch
    • Checklisten
    • Vorlagen
  • Dienstagsmail
    • Dienstagsmail
    • Anmeldung
    • Award & Fest
    • Archiv
  • Über uns
    • Wer ist cnm
    • Video
  • Kontakt
Select Page

No images? Click here

Mitarbeiter gewinnt Recht auf Sonntagsruhe

Ein Angestellter wollte wegen seinem christlichen Glauben sonntags nicht zur Arbeit gehen um die Kirche zu besuchen. Dafür wurde er entlassen. Nun hat er einen Antidiskriminierungsprozess gegen den Amazon-Lieferdienstleister Tampa Bay Delivery Service in Florida (USA) gewonnen. Das sei Diskriminierung aufgrund der Religion. 

 

Die U.S. Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) hat die die Klage im Namen des Mitarbeiters eingereicht. Er war seit 2019 bei der Tampa Bay Delivery Service angestellt. Das Unternehmen beliefert Produkte von Amazon. Berichten zufolge erklärte er dem Unternehmen während des Einstellungsverfahrens, dass er sonntags nicht arbeiten könne, da er gläubiger Christ sei und sonntags in die Kirche gehe. Der Eigentümer stimmte dem zu – wenn der Mann sich bereit erklärte, samstags zu arbeiten, wie es in der Klage heisst.

Nicht nur Schicht erschienen

Die EEOC bestätigte, dass das Unternehmen 50’000 US-Dollar als Entschädigung zahlen und Änderungen beaufsichtigen wird, berichtet der «Miami Herald». In der vom Bundesgericht genehmigten Einverständniserklärung zur Beilegung der Klage heisst es, dass «das Bürgerrechtsgesetz von 1964 Diskriminierung aufgrund der Religion verbietet und von Arbeitgebern verlangt, den religiösen Überzeugungen eines Mitarbeiters in angemessener Weise Rechnung zu tragen, es sei denn, dies würde eine unzumutbare Härte darstellen». Die EEOC erklärte, der Angestellte habe darum gebeten, sonntags freizunehmen, um an Gottesdiensten teilzunehmen, und als der Tampa Bay Delivery Service ihn für eine Sonntagsschicht ansetzte, habe er ihn daran erinnert, dass er aufgrund seiner Religion sonntags nicht arbeiten könne. Er wurde jedoch entlassen, als er nicht zu seiner Schicht erschien. 

Religiöse Diskriminierung

Zusätzlich zu der Geldstrafe wird das Zustellungsunternehmen Schulungen über religiöse Diskriminierung anbieten.  Dies um sicherzustellen, dass Manager und Disponenten sich ihrer Pflichten zur Verhinderung von Diskriminierung am Arbeitsplatz bewusst sind, heisst es in dem Erlass.

Ausserdem müssen sie einen Koordinator für religiöse Vorkehrungen benennen, «um zu verhindern, dass künftige Mitarbeiter gezwungen werden, sich zwischen Beschäftigung und religiöser Überzeugung zu entscheiden», betonte Robert Weisberg, regionaler Anwalt des EEOC-Bezirks Miami. «Wir ermutigen andere Arbeitgeber, dem Beispiel von Tampa Bay Delivery Service zu folgen und ihre Richtlinien und Praktiken für religiöse Vorkehrungen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmern nicht aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen Chancen verwehrt werden», betonte die Leiterin der EEOC-Aussenstelle in Tampa, Evangeline Hawthorne.

Entschädigung von 21 Mio. Dollar

Schon 2019 wurden der 60-jährigen haitianischen Einwanderin Marie Jean Pierre 21 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen, nachdem sie vom Conrad Hotel in Miami als Tellerwäscherin entlassen worden war. Sie arbeitete von 2006 bis 2016 in dem Hotel und wurde entlassen, weil sie sich weigerte, sonntags zu arbeiten, um den Gottesdienst ihrer Bethel Baptist Church zu besuchen. Sie wurde entlassen, obwohl sie mit Kollegen Schichten abtauschte. «Ich liebe Gott. Nein, ich kann nicht am Sonntag arbeiten, weil ich Gott ehre», sagte Marie Jean Pierre in einem Interview mit dem lokalen Sender NBC 6 South Florida. Das Hotel hatte behauptet, Marie Jean Pierre sei wegen Fehlverhaltens, Fahrlässigkeit und «unentschuldigter Abwesenheit» entlassen worden, und behauptete, das Unternehmen habe ihre Gründe für die Nichtarbeit an Sonntagen nicht gekannt.  

Herzlich, Markus Baumgartner

P.S. Sie können sich weiter für das Dienstagsmailfest 2022 anmelden und Ihre Stimme für den Award abgeben. 

 
 
Preferences  |  Unsubscribe
 
cnm (cooperation neue medien) | info@cnm.ch
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung